Publikation –
24.7.2024
Arbeits- und Personalfragen werden für den Arbeitgeber juristisch immer komplexer. Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer harmonisch zusammenarbeiten können, helfen wir den Arbeitgebern der Privatwirtschaft wie auch des Öffentlichen Dienstes in allen juristischen Personalangelegenheiten. Unsere Beratung umfasst sämtliche Facetten des individuellen wie kollektiven Arbeitsrechts. Zu unseren Kompetenzen gehören die Beratung im Day-To-Day-Business, die Verhandlung mit Arbeitnehmervertretungen, Vertragsgestaltung ebenso wie die Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht oder die Begleitung von komplexen Restrukturierungen und sensiblen internen Ermittlungen.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Rechtsanwältin, Partnerin