Dr. Ulrich Brink

Rechtsanwalt, Senior Counsel,
Fachanwalt für Steuerrecht

+49 6131 28770 26br@bwb-law.de

Große Langgasse 1A, 55116 Mainz

Dr. Ulrich Brink – Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz

Dr. Ulrich Brink, Fachanwalt für Steuerrecht, unterstützt die Beratung von Mandanten der Bank- und Finanzbranche wie auch mittelständischer und großer Unternehmen auf allen Gebieten der Finanzierung und des Gesellschaftsrechts, insbesondere der Unternehmensnachfolge.

Er hat maßgeblich zur Entwicklung des Factoring in Deutschland beigetragen und befasst sich heute mit Fragen im Recht der nationalen und internationalen Forderungsfinanzierung, insbesondere Factoring.

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Als Fachanwalt für Steuerrecht hat er maßgeblich zur Entwicklung des Factoring in Deutschland beigetragen und befasst sich heute mit Fragen im Recht der nationalen und internationalen Forderungsfinanzierung, insbesondere Factoring.

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Aktivitäten & Auszeichnungen

  • Mitglied des Legal Committee des weltweiten Factoring Verbandes FCI
  • Arbeitsgruppe der UNIDROIT zur Entwicklung eines Factoring Model Law und Legislative Guide
  • Kommentierung zur Ottawa-Konvention über internationales Factoring im Münchener Kommentar zum HGB
  • Aufsichtsrat Deutsche Gesellschaft für privatärztliche Abrechnung dgpar GmbH
  • Handbuch des nationalen und internationalen Factoring, Köln 1997
  • Recht der Kreditsicherheiten in europäischen Ländern, Berlin 1977
  • Europäisches Geld- Bank- und Börsenrecht, Teil I: Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1974
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Kompetenzfelder von

Dr. Ulrich Brink

Beruflicher Werdegang

1998-2007 und 2013-2018

UNCITRAL Arbeitsgruppen über internationale Forderungsfinanzierung und Kreditsicherung

bis 2015

Mitglied des Rechtsausschusses der International Factors Group (IFG) in Brüssel

1981-2018

Prüfer im 2. Juristischen Staatsexamen

bis 2017

Lehrbeauftragter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz – Fachbereich Recht und Wirtschaft

1999-2007

Präsident EUROPAFACTORING

1986-2007

Geschäftsführer des Deutschen Factoring-Verbandes e.V.

1977-2016

Geschäftsführender Partner der Kanzlei BETTE

1976

Dissertation „Rechtsbeziehungen und Rechtsübertragung im nationalen und internationalen Effektengiroverkehr“

1972-1977

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Universität Mainz

1968-1972

Studium und Referendariat der Rechtswissenschaften in Berlin, Bonn und Mainz

Schulzeit am Schadow-Gymnasium (Berlin) und an der Horace Mann School (Riverdale, N.Y.)

Kompetenzfelder von

Dr. Ulrich Brink

Referenzmandate

Zulässigkeit der Abtretung von GKV-Forderungen an Abrechnungsdienstleister

Beratung bei einer Erbauseinandersetzung von Nachfolgern eines Autohauses

Beratung bei einer Erbauseinandersetzung von Nachfolgern eines Möbelhauses

Beratung zur Beteiligungsstruktur einer Kommune

Beratung bei einem Schiedsverfahren zur Auseinandersetzung einer überörtlich aufgestellten Anwaltssozietät

Beratung im Rahmen des Erwerbs eines regionalen Energieversorgungsunternehmens durch die öffentliche Hand

Beratung bei der Konzeption einer Übertragung eines Hotelgrundstücks auf einen Erwerber

Beratung eines mittelständischen Unternehmens (600 Mitarbeiter) bei der Unternehmensnachfolge

Beratung eines mittelständischen Unternehmens (70 Mitarbeiter) bei der Unternehmensnachfolge

Beratung einer Auslandsbank bei Forderungsfinanzierungen im In- und Ausland

Laufende Beratung mehrerer Factoring-Institute aus dem In- und Ausland im Factoring

Beratung bei der Veräußerung eines Familienunternehmens (produzierendes Gewerbe) in Hessen, ca. 70 Arbeitsplätze

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Aktuelles von

Dr. Ulrich Brink