Allgemeine
Mandatsbedingungen

27. März 2023

1. Geltung und Umfang

Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte PartGmbB (nachfolgend „Partnerschaft“ oder „Rechtsanwälte“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Mandanten“) für die rechtliche Beratung, Vertretung, Auskunft und/oder eine sonstige anwaltliche Geschäftsbesorgung (nachfolgend „Mandate“, „Mandatierung“).

2. Gegenstand des Mandats

2.1 Alle Mandate werden durch Übermittlung und/oder Bestätigung einer Mandatsvereinbarung der Partnerschaft erteilt.

2.2 Die Mandatierung bezieht sich ausschließlich auf das deutsche Recht. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet, soweit sich das Mandat nicht ausdrücklich hierauf bezieht. Steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen sind von dem Mandanten durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen. Sofern die Angelegenheit ausländisches Recht berührt, weisen die Rechtsanwälte rechtzeitig hierauf hin.

2.3 Auf Änderungen der Rechtslage während des Mandats weisen die Rechtsanwälte hin, soweit das Mandat hiervon berührt wird. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, sind die Rechtsanwälte nicht verpflichtet, auf Änderungen oder sich daraus ergebende Konsequenzen hinzuweisen.

2.4 Sind mehrere Mandanten gemeinsam Vertragspartner im Rahmen ein und desselben Mandats, so wirken ihre einzelnen mandatsbezogenen Handlungen für und gegen alle anderen Mandanten dieses Mandats. Handlungen, die gegenüber einem von mehreren Mandanten vorgenommen werden, wirken für und gegen alle Mandanten. Dies gilt nicht für eine Mandatskündigung. Widersprechen sich die Weisungen oder die Interessen mehrerer Mandanten, können die Rechtsanwälte das Mandat niederlegen.

3. Vergütung der Rechtsanwälte

3.1 Soweit eine Vergütung nicht gesondert vereinbart wurde, wird sie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die dort genannten Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert.

3.2 Die Vergütung und sonstige Kostenansprüche der Rechtsanwälte sind mit ihrer Entstehung fällig und mit Rechnungsstellung von dem Mandanten zu zahlen. Auf Anforderung der Rechtsanwälte ist der Mandant verpflichtet, angemessene Vorschüsse zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen die Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte bestehen.

3.3 Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, die Justizkasse, die Rechtsschutzversicherung oder Dritte sicherungshalber an die Rechtsanwälte ab. Diese nehmen die Abtretung an und verpflichten sich, diese Ansprüche auf Verlangen des Mandanten freizugeben, soweit die Summe die Honorarforderung der Rechtsanwälte um 10% übersteigt. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.

3.4 Die Rechtsanwälte sind berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Vergütungsforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen, soweit diese fällig sind und die Verrechnung gesetzlich zulässig ist.

4. Erstattung von Gebühren

In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten besteht außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren oder sonstiger Kosten. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auch in anderen Streitigkeiten kann nicht in jedem Fall sichergestellt werden, dass im Fall des Obsiegens alle anfallenden Kosten von der unterlegenen Partei getragen werden.

5. Haftung der Rechtsanwälte

5.1 Die Partnerschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der Partnerschaft. Die Partner haften dem Mandanten gegenüber nicht persönlich, auch nicht bei fehlerhafter Berufsausübung.

5.2 Die Rechtsanwälte unterhalten eine Haftpflichtversicherung für Ansprüche des Mandanten aufgrund Pflichtverletzungen bis zu einem Betrag in Höhe von € 10.000.000,00 (Zehn Millionen Euro). Die Haftung der Partnerschaft aus fehlerhafter Berufsausübung ist auf diese Summe und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Dritten gegenüber entstehen Leistungs- und Schutzpflichten aus dem Mandat nur, soweit dies ausnahmsweise ausdrücklich vereinbart wird. Auch gegenüber Dritten gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen. Gesetzliche Pflichten, etwa aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und Deliktsrecht, bleiben hiervon unberührt.

6. Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder verwahren die Rechtsanwälte treuhänderisch und zahlen diese – vorbehaltlich Ziffer 3 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle aus.

7. Aktenverwaltung

7.1 Die Rechtsanwälte behalten grundsätzlich keine Originale in den Akten, soweit nicht ausnahmsweise die Vorlage von Originalen erforderlich ist.

7.2 Nach Mandatsbeendigung bewahren die Rechtsanwälte die im Zusammenhang mit dem Mandat erhaltenen und selbst angefertigten Unterlagen sowie den geführten Schriftwechsel 6 Jahre auf. Danach werden sie zeitnah datenschutzgerecht vernichtet.

7.3 Auf Wunsch des Mandanten geben die Rechtsanwälte nach Ausgleich aller Honorar- und Auslagenrechnungen alle von dem Mandanten oder Dritten erhaltenen Unterlagen heraus, über welche der Mandant noch nicht bereits in Original- oder Abschrift verfügt.

7.4 Die Rechtsanwälte sind berechtigt, von allen Unterlagen Abschriften anzufertigen und zu behalten. Die Aktenführung und -aufbewahrung in elektronischer Form oder in einer anderen Form der Speicherung ist zulässig.

8. Vorkehrungen gegen Geldwäsche

Die Rechtsanwälte sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bestimmte Überprüfungen vorzunehmen und bei Verdacht auf Verstößen gegen das Geldwäschegesetz die zuständigen Behörden zu informieren. Hiervon erhält der Mandant keine Nachricht.

9. Informations- und Prüfpflichten des Mandanten

9.1 Der Mandant informiert die Rechtsanwälte ohne besondere Aufforderung vollständig und wahrheitsgemäß über alle mit dem Mandat zusammenhängenden Tatsachen und übermittelt ihnen rechtzeitig sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form. Dies gilt auch für Vorgänge, Umstände und Unterlagen, die erst während des Mandats bekannt werden.

9.2 Der Mandant überprüft die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schriftstücke und Angaben, die ihm vorab als Entwurf übersandt werden, umgehend sorgfältig daraufhin, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er teit den Rechtsanwälten umgehend mit, ob diese in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.

10. Elektronische Kommunikation

10.1 Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Telefaxanschluss bzw. eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwälte mandatsbezogen ohne Einschränkungen per E-Mail oder Telefax kommunizieren.

10.2 Sofern die technischen Voraussetzungen bei den Empfängern vorliegen, werden E-Mails der Rechtsanwälte durch das zertifizierte S/MIME Verfahren sowie via TLS verschlüsselt. Durch die S/MIME Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird sichergestellt, dass nur adressierte Empfänger die E-Mail öffnen können. Sollten Empfänger keine Verschlüsselung besitzen, werden E-Mails unverschlüsselt gesendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.

10.3 Der Mandant sichert zu, dass auf von ihm angegebene E-Mail-Adressen bzw. Telefaxanschlüsse nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff haben, und dass er dortige Eingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa Sendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

10.4 An E-Mails angehängte Dateien dürfen ein Volumen von 15 MB nicht überschreiten. Größere E-Mails werden automatisch blockiert, ohne dass die Rechtsanwälte oder der Mandant darüber eine Nachricht erhalten.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Rechtsanwälte behalten sich alle Rechte an den ihrerseits entworfenen Dokumenten (Schriftsätze, Gutachten, Stellungnahmen, Berichte usw.) vor. Der Mandant ist berechtigt, diese im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechtes zu nutzen, soweit sie sich auf das Mandat beziehen. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwälte, soweit sich nicht bereits aus dem Mandat die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der sonstigen Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen nicht.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des beauftragten Büros der Rechtsanwälte.

12.3 Die Rechtsanwälte sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, bereit. Die EU unterhält eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Rechtliche Angaben zum Unternehmen der Rechtsanwälte

Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte
Partnerschaft von Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung
mit Sitz in Mainz, eingetragen PR 8 Amtsgericht Koblenz
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. DE149032327

Büro Mainz, Große Langgasse 1A, D-55116 Mainz, mainz@bwb-law.de
Büro Erfurt, Anger 10, D-99084 Erfurt, erfurt@bwb-law.de

Vertretungsberechtigte Gesellschafter (Partner)
tätig im Büro Mainz: Dr. Frank Wetzling, Sabine Heukrodt-Bauer, Almut Diederichsen, Christian Faber, Maren Habel, Florian Decker, Raphaela Di Prato; Susanne Erb, Stephanie Kappen

tätig im Büro Erfurt: Birgit Anuschek, Christian Stückrad, Susann Lieske-Brühl

Zugelassen und Mitglieder bei den Rechtsanwalts- und Notarkammern
ihrer jeweiligen Bürostandorte sind die Rechtsanwälte nach deutschem Recht bei:

Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 24, D-56068 Koblenz
Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstraße 46, D-99084 Erfurt

Berufsrechtliche Regelungen
können über die Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.

Berufshaftpflichtversicherungen
für die Tätigkeit in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union bestehen

für die Partnerschaftsgesellschaft mbB bei der Allianz Versicherungs AG, D-80790 München
für die Rechtsanwälte bei der Allianz Versicherungs AG, D-80790 München

Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle
führen die Rechtsanwälte, soweit hierzu eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt, bei:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, D-10787 Berlin, www.s-d-r.org

Die EU unterhält eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unter-nehmern und Verbrauchern unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Nichtanwaltliche Leistungen
erbringt die Bette Westenberger Brink GmbH, eingetragen HRB 41177 Amtsgericht Mainz
geschäftsansässig Große Langgasse 1A, D-55116 Mainz und Anger 10, D-99084 Erfurt
vertreten durch die Geschäftsführer Christian Faber, Maren Habel, Christian Stückrad
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. DE257706279