Veranstaltung –
23.9.2024
Privatwirtschaftliche mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen berät und vertritt Susann Lieske-Brühl in allen Bereichen des individuellen wie kollektiven Arbeitsrechts, sie vertritt dabei auch gerichtlich. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstützt in der täglichen Personalsachbearbeitung im Umgang mit einzelnen Mitarbeitern, deren Rechtsvertretungen sowie im notwendigen Kontakt mit Behörden und auch im Umgang mit dem Betriebsrat im Rahmen dessen Rechte und Pflichten. Hierbei unterstützt sie in der Kommunikation, bei der Vorbereitung zu Betriebsvereinbarungen wie auch in Verhandlungen vor der Einigungsstelle. Susann Lieske-Brühl unterstützt auch bei Haustarifverhandlungen sowohl im Wege der Hintergrundberatung als auch durch direkte Verhandlungen mit der Gewerkschaft.
Besondere Expertise besitzt Susann Lieske-Brühl im Öffentlichen Dienst- und Tarifvertragsrechts und vertritt die öffentliche Hand und den öffentlich-rechtlichen Sektor in Konkurrentenstreitverfahren und Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten, auch gerichtlich bis vor das Bundesarbeitsgericht, sowie im Umgang mit der Personalvertretung. Sie berät und vertritt dabei im Anwendungsbereich des TV-L, TVöD-K, TVöD-S, TVöD-V und TVöD-Bund und unterstützt auch bei der Durchführung von Stellenbewertungen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bietet Susann Lieske-Brühl praxisorientierte Inhouse-Schulungen und Workshops im gesamten Arbeitsrecht, sei es als Grundlagenschulung zur Befähigung von Führungskräften, im Umgang mit dem Betriebsrat zum Betriebsverfassungsrecht, im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und zum Thema Eingruppierung und Stellenbewertungen.
In der Personalarbeit gilt es häufig pragmatische Lösungen zu finden. Sie hierbei schnell und effektiv zu unterstützen, ist mein Anspruch.
Deutsch, Englisch