Neuigkeit –
25.1.2019
Bis zum Jahresende 2013 hat der Gesetzgeber Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, die für Unternehmen bereits ab 2014 wirksam werden. Die teils hohe Komplexität der Neuerungen stellt die Leitung der Betriebe vor Herausforderungen und macht es ratsam, sich beizeiten über mögliche Auswirkungen auf die Betriebsführung zu informieren.
Im Rahmen des Steuerforums der IHK Rheinhessen am 05. Februar 2014 konnten Unternehmer in Austausch mit anerkannten Experten des Steuerrechts treten und sich einen Gesamtüberblick über die neuen steuerlichen Regelungen für das Jahr 2014 verschaffen. Dabei referierte Dr. Ulrich Brink, Fachanwalt für Steuerrecht, von der Wirtschaftskanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK zu den rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns im Jahre 2014.