Webinar –
3.3.2021
Der Bundestag hat am 10.02.2020 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche angenommen. Der im Vorfeld bereits vielfältig diskutierte „All-Crime-Ansatz“ wird nun kurzfristig zur Umsetzung kommen.
Durch den Wegfall des Vortatenkataloges wird der Anwendungsbereich des Geldwäschestraftatbestandes erheblich ausgeweitet.
Geldwäsche-Verantwortliche müssen jetzt analysieren, wie sich die Änderung der Geldwäschestrafbarkeit auf die Geldwäscheprävention auswirkt. Welche Folgen ergeben sich für das Verdachtsmeldeverfahren? Was bedeuten die Neuerungen für die Monitoring-Aktivitäten? Stellen sich neue Haftungsrisiken für Geldwäschebeauftragte? Beeinflussen die Änderungen der strafrechtlichen Ausgangssituation die institutsspezifische Risikosituation?
In unserem Online-Seminar beleuchten wir die Rechtsfolgen des neuen Straftatbestandes und zeigen die Folgewirkungen für die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz auf. Aufbauend auf unserer langjährigen Praxiserfahrung möchten wir Konzepte für eine effiziente Umsetzung mit Ihnen diskutieren.
Um auch im digitalen Format einen konstruktiven Informationsaustausch und eine lebhafte Diskussion zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen!
Für die Teilnahme am Online-Seminar ist eine Kostenpauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt vorgesehen. Sie erhalten eine umsatzsteuerkonforme Rechnung.
Beginn: 11.00 Uhr
Dauer: ca. 2 Stunden
Rechtsanwältin, Partnerin,
Certified Chief Compliance Officer,
Zertifizierter Human Rights Officer
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwältin, Partnerin