Webinar –
8.4.2020
Die beiden Referenten behandeln im Online-Seminar die aktuelle Gesetzeslage und Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie. Gerne können im Rahmen der Veranstaltung auch Fragen gestellt werden, eine aktive Teilnahme ist erwünscht.
Wir wollen die Auswirkungen auf die Arbeitspflicht beleuchten, zudem diskutieren, welche Treue- und Rücksichtnahmepflichten bestehen. Welche Präventionsmaßnahmen kann der Arbeitgeber ergreifen und was ist, wenn der Betrieb eingeschränkt ist oder gar geschlossen werden muss? In diesem Rahmen werden wir auch auf die mögliche Kurzarbeit und die aktuellen Regelungen hierzu eingehen. Was ist ggf. mit Urlaub und Überstunden? Sind dann noch betriebsbedingte Kündigungen möglich? Und darf der Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgehen, wird das Einkommen hieraus angerechnet? Hilft die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung weiter? Wir werden die Möglichkeit des Home-Office besprechen, zudem auf die Frage, wann ein Arbeitnehmer zum Dienst erscheinen darf oder muss und inwieweit Dienstreisen noch möglich sind. Was muss der Arbeitgeber beim erkrankten Mitarbeiter beachten? Was gilt, wenn der Arbeitnehmer ein Kind zu betreuen hat? Und was regelt eigentlich das Infektionsschutzgesetz? Wie sieht ein Pandemieplan aus und ist die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen? Auch datenschutzrechtliche Erwägungen werden besprochen. Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen.
Dauer: 1 Stunde
Kosten: 100,00 € zzgl. USt. Sie erhalten eine umsatzsteuerkonforme Rechnung.
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwältin, Partnerin