Neuigkeit –
20.12.2018
Zwischen den beiden beteiligten Energieversorgungsunternehmen bestand Uneinigkeit über die Nutzung und den Erwerb von hoch gewinnträchtigen Konzessionen im Gas- und Stromsegment.
In dem Schiedsverfahren wurden komplexe Fragen des Gesellschaftsrechts mit energiewirtschaftsrechtlichen Bezügen abgehandelt. Aufgrund der wirtschaftlichen Kompetenz und der langjährigen Erfahrung von BETTE WESTENBERGER BRINK in der gesellschaftsrechtlichen Beratung im Rhein-Main-Gebiet und Thüringen benannten die Parteien Rechtsanwalt von der Lühe, Mainzer Partner von BETTE WESTENBERGER BRINK, als Vorsitzenden des Schiedsgerichts.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt, Senior Counsel