Publikation –
11.4.2014
Ausgehend vom Spannungsverhältnis europaweiten Wettbewerbs einerseits und der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung einer kostendeckenden öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung andererseits befasst sich der Beitrag mit der Zusammenarbeit von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Rechtsform des öffentlich-rechtlichen Zweckverbands. Insbesondere im Bereich der Endentsorgung von Abfällen, durch deren Verwertung oder Beseitung, gibt es in Nordrhein-Westfalen Beispiele dafür, dass eine interkommunale Zusammenarbeit grundlegende Vorteile bringen kann. Dabei stehen auch europa-, bundes- und landesrechtliche Regelungen einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der hoheitlichen Abfallentsorgung nicht entgegen.