Foto von freepik auf Freepik

Publikation –

18.3.2025

Wenn Vereine stiften gehen – oder durch eine Stiftung neu aufleben können

Vereine sind in einer kleinen Krise – sinkende Mitgliederzahlen, Schwierigkeiten bei der Mittelbeschaffung und die zunehmende Digitalisierung. Da kommt schnell der Gedanke, ob und besonders wie eine Vereinsauflösung verhindert werden könnte – auf kurze oder lange Sicht.

Ein Mittel dagegen könnte die „Umwandlung“ in eine Stiftung sein. Insbesondere durch die im Jahre 2023 in Kraft getretene Reform des Stiftungsrechts wurden viele diskutierte Problemfelder gesetzlich geregelt und der Einstieg für Laien in die Materie erleichtert. Aber was ist eine Stiftung und was unterscheidet diese vom Verein?

Stiftungen gibt es schon seit der Antike – sie gehören zu den ältesten Formen gemeinwohlorientierter Organisationen der Menschheitsgeschichte. Mit eine der ältesten Stiftungen Deutschlands ist beispielsweise die Hospital-Stiftung-Wemding. Sie wurde ursprünglich mit dem Ziel ins Leben gerufen, den Bedürftigen in der Region zu helfen, insbesondere durch die Bereitstellung von medizinischer Versorgung und Unterstützung für arme und kranke Menschen. Auch weitere Beispiele zeigen, dass Stiftungen über hunderte Jahre und darüber hinaus bestehen können.

Genau in ihrer Bestandsfähigkeit zeigen Stiftungen ihre Stärken gegenüber den Vereinen. Während Vereine auf Mitglieder angewiesen sind und verbandkörperschaftlich organisiert werden, ist eine Stiftung ein personenunabhängiges Zweckvermögen. Sie bestehen für die Ewigkeit und erfüllen den vorher festgelegten Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, solange wie dies praktisch und faktisch möglich ist. Diese mitgliederunabhängige Konstruktion und die dadurch fehlende Mitgliederversammlung vereinfacht dabei die Verwaltung und kommt dadurch auch der Zweckerfüllung zugute.

Da eine Stiftung keine Mitglieder hat, verliert der Verein die enge Verbindung zu seinen Anhängern und Unterstützern. Jedoch gibt es auch bei der Stiftung Mittel und Wege diese Verbindung aufrechtzuerhalten, beispielsweise durch Mitarbeit in einem Stiftungsbeirat o.ä.

Pflicht ist dies jedoch nicht, sondern es genügt, dass der Stiftung ein Alleinvorstand vorsteht. Ob man weitere Vorstandsmitglieder bestellt oder zusätzlich einen Stiftungsbeirat/Kuratorium einrichtet, liegt in der Hand des Stifters, dem Verein. Über der Stiftung und dem Vorstand steht zuletzt nur die Stiftungsaufsicht, welche eine staatliche Kontrolle übernimmt, wodurch die Erreichung des Zweckes immer gesichert ist.

Doch wie kann sich ein Verein in eine Stiftung umwandeln und was muss beachtet werden?

Eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz scheidet aufgrund einer hierbei fehlenden Norm aus. Nach §272 I UmwG kann ein eingetragener Verein nur in eine Kapitalgesellschaft oder in eine Genossenschaft umgewandelt werden. Zusätzlich werden in § 191 II UmwG die Zielrechtsformen abschließend aufgezählt, ohne die Stiftung dabei zu nennen.

Es bleibt dem Verein daher nur der Weg, eine Stiftung neu zu gründen und sich selbst aufzulösen. Dabei spielt es keine große Rolle, ob der Verein selbst, nur die Mitglieder  oder der Verein gemeinsam mit den Mitgliedern die Stiftung gründen wollen.

Bevor nun der Verein beginnt, die Gründung einer Stiftung zu planen, sollte der Verein sicherstellen, dass dieses Vorhaben auch mit der Vereinssatzung im Einklang steht. Oft wird der Zweck der Stiftung eng mit den bisherigen Zielen des Vereins verknüpft.
 

Die Stiftung benötigt:

  • Vermögen: Eine Stiftung benötigt ein Vermögen, das für ihren Zweck genutzt werden soll. Dies kann durch die Übertragung von Vereinsvermögen erfolgen.
  • Stiftungssatzung: Die Stiftung benötigt eine Satzung, die den Zweck, die Organe und die Struktur der Stiftung regelt.
  • Anerkennung durch Stiftungsbehörde: In Deutschland muss die Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde anerkannt werden.


Sobald die Stiftung errichtet wurde, wird damit begonnen, den Verein nach §§ 41ff. BGB aufzulösen. Dafür benötigt es einen Beschluss der Mitgliederversammlung, bei dem, solange die Satzung nichts anderes vorsieht, eine 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen benötigt wird, § 41 BGB.

In einem weiteren Schritt wird das Vermögen des Vereines an die Stiftung übertragen. Dies kann materielles Vermögen (z.B. Immobilien, Anlagen) sowie immaterielles Vermögen (z.B. Patente, Lizenzen) umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass der Transfer rechtlich korrekt erfolgt und keine steuerlichen Nachteile entstehen.

Die Stiftung muss sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, z.B. die Gemeinnützigkeit und die ordnungsgemäße Führung der Stiftungsgremien. Für die Steuerbegünstigung ist es wichtig, dass die Stiftung ihre Mittel entsprechend dem festgelegten Zweck verwendet und regelmäßig Nachweise gegenüber den Finanzbehörden erbringt.

Eine Alternative zur Umwandlung eines Vereins in eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts könnte die Gründung einer Bürgerstiftung sein, nach dem Vorbild der amerikanischen „Community Foundations“. Hierbei handelt es sich zwar rechtlich betrachtet auch um eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts, unterscheidet sich aber in ihrer inneren Organisation von dem Standardbild der Stiftung. Bei der Bürgerstiftung wird die Stiftung von Bürgern für Bürger gegründet und ist so von einem einzelnen Stifter unabhängiger. Es benötigt zwar weiterhin einen klein gefassten Vorstand, der die wegweisenden Entscheidungen trifft, während aber daneben eine „Stifterversammlung“ bestehen kann, welche eigene Rechte besitzt und so jeder, der sich beteiligen will, in den Willensbildungsprozess einbezogen werden kann. Merkmale von Bürgerstiftungen ist oft der sehr weitgefasste Stiftungszweck, sodass sich viele Personen mit unterschiedlichen Interessen und kleinen Beiträgen zusammenschließen können, insbesondere auf lokaler Ebene. Anders als bei dem Idealbild der Stiftung, ist die Bürgerstiftung häufig auf wiederkehrende Zustiftungen und Spenden angewiesen, aufgrund ihres niedrigen Gründungsvermögens. Sie ist daher auch eine Art Sammelbecken für Spenden aller Art.

 

Vorteile einer Stiftung im Vergleich zu einem Verein:

  • Unabhängigkeit von Mitgliedern: Eine Stiftung ist nicht auf Mitglieder angewiesen, sondern arbeitet mit einem festen Vermögen. Dadurch ist sie weniger abhängig von Mitgliederschwund oder -wechsel.
  • Langfristige Zielverwirklichung: Stiftungen haben eine langfristige Perspektive und können oft größere Projekte finanzieren und umsetzen, als es ein Verein mit begrenzten finanziellen Ressourcen könnte.
  • Stärkere Wahrnehmung: Stiftungen genießen oft ein höheres Ansehen als Vereine und können leichter Spenden und Fördermittel akquirieren.

 

Fazit

Die Umwandlung einer Stiftung in einen Verein ist also keine direkte Umwandlung, sondern eher ein Prozess, bei dem die Stiftung aufgelöst und ein neuer Verein gegründet wird. Es ist wichtig, diesen Prozess sorgfältig und unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.

Für viele Vereine bietet diese Möglichkeit eine langfristige Perspektive und die Chance, ihre Ziele mit mehr Stabilität und langfristigen Mitteln zu verfolgen. Dennoch sollte dieser Schritt nicht leichtfertig unternommen werden, da er sowohl rechtliche als auch finanzielle Herausforderungen mit sich bringt.

Wer diesen Prozess jedoch erfolgreich umsetzt, kann eine stabile und zukunftsfähige Organisation schaffen, die ihrer Mission langfristig treu bleibt.

Die Umwandlung eines Vereins in eine Stiftung ist ein bedeutender Schritt, der eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung erfordert, gerne unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben.

Sprechen Sie uns an!

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt zur Veranstaltung an

Download Veranstaltungsflyer
Download Veranstaltungsflyer

Sprechen Sie uns gerne an

Susanne ErbSusanne Erb

Rechtsanwältin, Partnerin,
Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA),
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)

Icon Arrow

Kompetenzen