Neuigkeit –
20.12.2018
Zum wiederholten Mal vertritt BETTE WESTENBERGER BRINK Führungskräfte eines Chemiekonzerns mit Hauptsitz in den USA bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
Führungskräfte sehen sich insbesondere in US-gesteuerten Unternehmen häufig mit dem plötzlichen „Wunsch“ der amerikanischen Konzernmutter konfrontiert, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da ein Kündigungsgrund welcher einer gerichtlichen Überprüfung in Deutschland standhalten würde in der Regel nicht vorliegt, wird die Führungskraft nicht selten mit einem – meist schlecht dotierten – Aufhebungsvertrag konfrontiert. BETTE WESTENBERGER BRINK vertritt regelmäßig nicht nur Unternehmen, sondern hat auch bei der Beratung von Führungskräften, deren Aufhebungsverträge nicht selten ein Volumen von 500.000 EUR erreichen können, eine ausgezeichnete Expertise, die den beratenen Führungskräften nicht nur monetär zugute kommt.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt, Senior Counsel