Neuigkeit –

7.2.2022

Vertragsverletzungsverfahren wegen Whistleblowing-Richtlinie; Deutschland muss sich gegenüber EU-Kommission erklären

Bis zum 17.12.2021 hätte die EU-Whistleblowing-Richtlinie in ein deutsches Gesetz umgesetzt werden müssen.

Während viele Unternehmen das Thema trotz noch ausstehender nationaler Regelung proaktiv angehen, hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben bisher nicht erledigt.

Mit Beschluss vom 27.01.2022 hat die EU-Kommission nun den ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Deutschland hat durch die Nichtumsetzung seine Pflichten aus den EU-Verträgen verletzt, das wird jetzt verfolgt.

Deutschland bekommt ein Aufforderungsschreiben, in dem die EU-Kommission eine Art Anhörung durchführt. Deutschland wird darin zu den Gründen für die Nichtumsetzung befragt und muss ein ausführliches Antwortschreiben übermitteln. Danach entscheidet die EU-Kommission ob weitere Schritte notwendig sind, um dem EU-Recht zur Umsetzung zu verhelfen. Nächster Schritt wäre dann eine förmliche Aufforderung.

Die Reaktion der EU-Kommission zeigt, dass der Hinweisgeberschutz ein wichtiges Thema ist.

Es darf mit Spannung erwartet werden, wie die Bundesregierung reagiert. Nachdem bereits im Koalitionsvertrag die Umsetzung verabredet ist, könnte das Aufforderungsschreiben Anlass sein, das Gesetzgebungsvorhaben zu beschleunigen.

Schon heute sind die Richtlinienvorgaben konkret genug, dass die öffentliche Hand sich dem Thema nicht länger entziehen kann. Hier greift seit dem 17.12.2021 eine Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldekanals direkt aus der Richtlinie. Kommunen und öffentliche Unternehmen sollen durch das Fristversäumnis der Bundesregierung keinen Vorteil haben dürfen. Auf www.advowhistle.de zeigen wir Ihnen, wie schnell Sie die EU-Vorgaben rechtssicher umsetzen können.

Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden zwar erst nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes verpflichtet sein, eine interne Meldestelle einzurichten – jeder Hinweisgeber kann sich aber schon heute auf die Richtlinie berufen, wenn es um seine Schutzrechte geht. Warum also das Thema auf die lange Bank schieben? Jetzt ist Zeit, eine Umsetzungslösung zu finden, die ideal zu Ihrem Unternehmen passt! Eine interne Meldestelle mit höchstem Vertrauensschutz ist eine Chance. Frühe, offene und vertrauliche Kommunikation ist der beste Schutz vor Regelverstößen. Auf www.advowhistle.de zeigen wir Ihnen, wie einfach und effizient Sie Ihr Unternehmen schützen können.

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Stephanie KappenStephanie Kappen

Rechtsanwältin, Partnerin,
Certified Chief Compliance Officer

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Christian FaberChristian Faber

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt, Partner
Zertifizierter ESG-Officer

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