Neuigkeit –
26.1.2022
Eine Vielzahl von Non-Profit-Organisationen sind in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Vielmals wird ein Verein von einem kleinen Personenkreis zur Förderung eines bestimmten, oft gemeinnützigen Zwecks gegründet.
Oft ist es so, dass die Vereine größer werden und ihrer Rechtsformen entwachsen (bspw. Kindertagesstätten oder Schulen in freier Trägerschaft). Andererseits kann es jedoch sein, dass Vereine aufgrund sinkender Mitgliederzahlen ihren Wirkungsgrad verlieren oder nicht mehr genügend Interessierte für die Besetzung des Vorstandsamtes gefunden werden können.
All das können Gründe dafür sein, dass die gegebene Struktur des Vereins nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht.
In solchen Fällen stehen die Vereine vor der Frage, durch welche Maßnahmen der Umstrukturierung die Vereinstätigkeit zukunftssicher gestaltet werden kann.
Das Umwandlungsgesetz bietet hierzu, auch für Vereine, vielfältige Möglichkeiten der Reorganisation und der Umstrukturierung. Der Begriff Umwandlung erfasst hier nicht nur den Wechsel der Rechtsform, sondern steht auch als Oberbegriff für übertragende Umwandlungsvorgänge.
Für Non-Profit-Organisationen in der Rechtsform eines Vereins gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umstrukturierung, wie zum Beispiel:
- die Verschmelzung
- die Spaltung
- den Formwechsel.
Während bei einem Formwechsel ein Rechtsträger lediglich nur das „rechtliche Kleid“ wechselt und der Rechtsträger an sich bestehen bleibt mit seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Identität, finden bei einer Verschmelzung und bei einer Spaltung eine Gesamtrechtsnachfolge statt, was sich vor allem im Hinblick auf das Vermögen der beteiligten Rechtsträger auswirken kann.
Auch durch die Ausgliederung von (Zweck-) Betriebsteilen auf Tochtergesellschaften, beispielsweise in Form von gGmbH’s und die Schaffung von gemeinnützigen Konzern-und Holdingstrukturen, können haftungsrechtlich vorteilhafte Kompetenz- und Organisationsstrukturen geschaffen werden.
Bei sämtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen muss immer auch ein Fokus auf den Erhalt der steuerlichen Anforderungen nach der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit gesetzt werden. Weiterhin kann es bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern auch stehts zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen kommen.
Hinweise für den Formwechsel des Vereins in eine gGmbH finden Sie hier.
Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Struktur und sind Ihnen dabei behilflich, für Ihre Organisation die optimale Struktur zu entwickeln und Sie bei allen für die Durchführung der Umstrukturierung erforderlichen Schritte unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen zu begleiten.
Aufgrund einer Vielzahl von erfolgreichen Umstrukturierungen können wir auf eine fundierte fachliche Expertise zurückgreifen und können Sie bei der Durchführung von Strukturmaßnahmen umfassend beraten.
Rechtsanwältin, Partnerin,
Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA),
Zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeitsrecht (WIRE)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt, Partner
Zertifizierter ESG-Officer