Neuigkeit –
22.4.2022
Maren Habel und Referendar Léon Hartgenbusch veröffentlichten im Personalmagazin von Haufe (5/22) einen Artikel darüber, wann Arbeitgeber bei Vereinbarungen mit Beschäftigten auf die Schriftform verzichten und diese durch die (qualifizierte) elektronische Signatur ersetzen können.
Im Aufsatz wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Die Verfasser stellen hierzu die aktuelle Rechtsprechung vor. Sie führen zudem aus, was bei der Arbeitsvertragsgestaltung beachtet werden muss. Arbeitgeber, die Beratungsbedarf hierzu haben, können sich gerne bei uns melden.
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