Neuigkeit –
18.12.2018
BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte vertritt derzeit einen bundesweit tätigen IT-Dienstleister gegenüber dem Arbeitgeberbewertungsportal kununu.de, eine Tochter der XING AG.
Es treten vermehrt Beanstandungen über anonym geäußerte Bewertungen auf, welche diffamierend oder unwahren Inhaltes sind. Der Seitenbetreiber solcher Bewertungsportale kann sich dabei nicht auf den Standpunkt zurückziehen, er hafte nicht für fremde Äußerungen auf seiner Webseite. Vielmehr treffen ihn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als sog. Störer unter Umständen Beseitigungs- und Unterlassungspflichten. Zur Begründung dieser Pflichten ist eine Einzelfallabwägung zwischen der Kommunikationsfreiheit der bewertenden Nutzer nach Art. 5 Abs. 1 GG und dem Recht des bewerteten Unternehmens auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG durchzuführen.
Die Kanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK vertritt fortlaufend Mandanten im Bereich des IT-Rechts sowie des Arbeitsrechts und setzt für diese Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.