Neuigkeit –
25.1.2019
Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) sind berufsständische Einrichtungen. Dennoch unterfallen sie als Finanzdienstleistungsinstitute der Finanzaufsicht der BAFIN. Damit sind insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in ihrer neuesten Form zu beachten.
Christian Faber führte dazu am 20.09.2013 auf der Jahrestagung der Geschäftsführer eine Schulung der operative Leitungsebene der 14 PVS in Deutschland durch. Schwerpunkte waren im Rahmen der MaRisk das Risikomanagement, die Funktion des Risikocontrollers, die Berechnung der Risikotragfähigkeit, die mittelfristige Kapitalbedarfsplanung und die Betrugsprävention. Es wird empfohlen, die Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) in einem Geschäftsvorfall- und Risikohandbuch des Instituts zu bündeln.
PVS bieten Abrechnungsleistungen für Ärzte an und übernehmen privatärztliche Forderungen in den eigenen Bestand (echtes oder unechtes Factoring). BETTE WESTENBERGER BRINK ist mit 17 Rechtsanwälten und Standorten in Mainz, Erfurt, Leipzig und Berlin eine der führenden Wirtschaftskanzleien für Rechtsfragen rund um Factoring und Bankaufsichtsrecht.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt, Partner
Zertifizierter ESG-Officer