Neuigkeit –
20.12.2018
Die im Direktvertrieb von Magnetschmuck weltweit tätige Gesellschaft Energetix Bingen hat einen bedeutenden Sieg gegen ihre ehemalige Gesellschafterin errungen: Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die Gesellschaft alleinige Inhaberin der Marken „ENERGETIX“, „Frosch“ und „EX“ ist. Damit wird eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2010 bestätigt.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass die streitgegenständlichen Marken zwar auf den Namen der Gesellschafterin registriert waren, von dieser jedoch aufgrund einer mündlichen Vereinbarung in die Gesellschaft eingebracht worden waren. Die Gesellschafterin hielt die Marken lediglich treuhänderisch für die Gesellschaft. Aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschafterin als Inhaberin der Marken eingetragen war, galt § 28 MarkenG, demzufolge die eingetragene Person im Rahmen einer widerlegbaren Vermutung als Inhaberin einer Marke gilt. Jedoch hat das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen und zahlreichen Indiztatsachen die Übertragung der Marken auf die Gesellschaft als erwiesen angesehen. Zu diesen Indizien gehörten u. a. die Gestattung der Fortführung des gleichlautenden Firmennamens im Gesellschaftsvertrag der Komplementärin, der Aufbau eines weltweiten Vertriebsnetzes sowie die Kostenübernahme für die Anmeldung, Eintragung und Pflege der Marken durch die Gesellschaft.
Die Gegenseite hat Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt.
BETTE WESTENBERGER BRINK ist eine seit vielen Jahrzehnten in Mainz ansässige Wirtschaftskanzlei mit Büros in Erfurt, Leipzig und Berlin. Zu den Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, Behörden, Banken und Finanzdienstleister sowie meist unternehmerisch tätige Einzelpersonen.
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