Neuigkeit –
1.1.2020
Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Neuerungen im Geldwäschegesetz.
Besonders der sog. Nichtfinanzensektor, also z.B. Immobilienmakler, wird dabei angesprochen.
Erstmals können Miet-Makler ab 01.01.2020 den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegen. Die Verstärkung der Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich ist unter anderem ausdrücklich erklärtes Ziel der Novelle.
Auch Kryptoverwahrstellen gehören ab 2020 zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz.
Wir bieten Ihnen unter www.das-neue-geldwaescherecht.de detaillierte Informationen zum neuen Geldwäschegesetz. Über einen Quickcheck können Sie schnell herausfinden, ob Ihr Unternehmen quasi über Nacht zum Geldwäsche-Verpflichteten geworden ist.
So haben Sie die Chance, Handlungsbedarf sofort zu erkennen und effizient umzusetzen. Bei Fragen sprechen Sie uns an.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt, Partner
Zertifizierter ESG-Officer