Neuigkeit –
18.12.2018
BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte hat einen namhaften Markenhersteller bei den Verhandlungen und dem Neuabschluss eines Vertriebsvertrags für den Produktexport in definierte Territorien begleitet.
Der Neuabschluss des Vertrags wurde aufgrund der Veräußerung des Unternehmens des bisherigen Vertragspartners an einen weltweit tätigen Konzern notwendig.
Bei der Vertragsgestaltung war insbesondere zu berücksichtigen, dass als Vertragspartner eine Länder-Holding des Konzerns eingesetzt wird, wohingegen der Vertrieb und die Rechnungsabwicklung optional direkt über eine vor Ort ansässige Tochtergesellschaft erfolgen. Hierdurch ergab sich insbesondere die Notwendigkeit für differenzierte Regelungen zur Minimierung der für den Hersteller entstehenden Haftungsrisiken.
Zudem stellten sich kartellrechtliche Fragen im Spannungsfeld zwischen EG-Kartellrecht und dem anwendbaren nationalen Kartellrecht der betroffenen Drittstaaten.
Insgesamt handelte es sich um komplexe Vertragsverhandlungen, die auf die Besonderheiten der parallel stattfindenden Unternehmensakquisition abzustimmen waren.
Die Kanzlei BETTE WESTENBERGER BRINK hat einen langjährigen Tätigkeitsschwerpunkt im internationalen Vertriebsrecht unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Fragen und begleitet ihre Mandanten sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor den ordentlichen Gerichten und in Schiedsverfahren im In-und Ausland.
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin