Neuigkeit –

25.1.2019

Formwechselnde Umwandlung eines Ingenieur- und Architekturbüros

Ein mittelständisches Ingenieur- und Architekturbüro wird auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Zielgesellschaft umgewandelt.

Das betreffende Ingenieur- und Architekturbüro weist bereits langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Entwicklung von Bauprojekten auf. Mit mehreren Standorten erbringt das Unternehmen im gesamten Rhein-Main-Gebiet Ingenieur- und Architektenleistungen.

Die Gesellschafter hatten sich insbesondere aus Haftungsgründen dazu entschlossen, die bisherige Rechtsform einer GbR zugunsten einer GmbH aufzugeben. Die GmbH bietet gerade bei den hohen Risiken im Bauplanungsgewerbe eine sichere Form der Geschäftstätigkeit.

BETTE WESTENBERGER BRINK war für das Ingenieur- und Architekturbüro im Rahmen der rechtlichen Neuausrichtung in umwandlungsrechtlichen Fragen tätig und begleitete den Umwandlungsprozess. Die Umwandlung ist zwischenzeitlich eingetragen.

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Almut DiederichsenAlmut Diederichsen

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

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