Neuigkeit –
30.8.2022
Die Financial Action Task Force (FATF), das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung führte bereits seit September 2020 eine Überprüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in Deutschland durch. Durch die Corona-Pandemie hatte sich der Prüfungsverlauf immer wieder verzögert, insbesondere die Vor-Ort-Inspektion fand anders als geplant erst im Herbst 2021 statt. Die Länderbewertung der FATF hat eine große Bedeutung bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit der lokale Präventionsstandard internationalen Standards entspricht. Bei der letzten Länderprüfung im Jahr 2010 hatte die FATF Deutschland Verbesserungsbedarf attestiert.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die FATF sich in ihrem Bericht (FATF Mutual Evaluation Report) insbesondere über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) äußert und hier positive Entwicklungen feststellt; sie sieht aber ebenso wichtige Herausforderungen und konkreten Handlungsbedarf.
Grundsätzlich stellt die FATF in Deutschland eine erhebliche Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche durch Reformen innerhalb der letzten fünf Jahre fest. Hierbei hebt sie insbesondere das Risikoverständnis sowie den ausdifferenzierten risikobasierten Aufsichtsansatz der BaFin positiv hervor. Ebenfalls begrüßt wird die BaFin-Praxis, eigene Geldwäschepräventions-Prüfungen mit Prüfungen durch Jahresabschlussprüfer zu kombinieren.
Weiterhin lobt die FATF die Einrichtung von Mechanismen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Bund und Ländern sowie die deutliche Erhöhung der Personalressourcen der BaFin sowie der Financial Intelligence Unit (FIU).
Die Errichtung des Transparenzregisters stößt als Verbesserung des Zugangs zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte an sich auf klare Zustimmung, allerdings mahnt die FATF in Anbetracht der noch bestehenden Lückenhaftigkeit des Registers dazu, vorrangig sicherzustellen, dass es im Rahmen seiner Umwandlung vom Auffang- zum Vollregister auch mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird. Die FATF mahnt außerdem an, dass bezüglich der Verfügbarkeit von Informationen überwirtschaftlich Berechtigte deutlicher Verbesserungsbedarf besteht.
Während Deutschland im Allgemeinen auch eine gute technische Einhaltung der FATF-Standards attestiert wird, entfalten laut dem Länderbericht jedoch einige der jüngsten nationalen Reformbestrebungen noch nicht ihre volle Wirksamkeit.
Verbesserungspotential sieht die FATF beispielsweise auf dem Gebiet der komplexen Geldwäsche und der Nutzung juristischer Personen, wo ihrer Ansicht nach noch Informationslücken bestehen.
Auch in Bezug auf Bargeld- und Hawala-Dienstleistungen sind dem Bericht zufolge weiterhin zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung erforderlich, Risiken im Hinblick auf grenzüberschreitenden Bargeldschmuggel (insbesondere durch Post und Fracht) werden laut FATF sogar noch nicht ausreichend erkannt.
Deutschlands wichtige Schritte zur Verbesserung der bundesweiten Zusammenarbeit sollten nach Ansicht der FATF ebenfalls weiter forciert werden, so sei z. B. ein weiterer Ausbau der 2019 gegründeten Anti Financial Crime Alliance (AFCA), einer öffentlich-rechtlichen Partnerschaft von FIU, BaFin, BKA und Vertretern großer deutscher Banken, empfehlenswert.
Spielraum besteht dem Länderbericht zufolge ferner auch, soweit es um die Stärkung der Rolle der FIU und die Beschaffung von Finanzinformationen geht.
Insbesondere sollten in diesem Kontext Schritte unternommen werden, um den Zugang zu und die Nutzung von Finanzinformationen der FIU zu stärken und die analytische Tätigkeit der FIU besser auf die operativen Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden abzustimmen.
So könnten die entsprechenden Prozesse dadurch effizienter gestaltet werden, dass man die FIU mit besseren Instrumenten zur Verarbeitung und Analyse der verfügbaren Daten ausstattet und hierbei beispielsweise auch den Einsatz künstlicher Intelligenz in Erwägung zieht.
In einigen risikoreicheren Nicht-Finanzsektoren sieht die FATF ferner ein zu geringes Maß an unabhängiger Aufsicht. Gleichwohl eine Reihe von Abhilfemaßnahmen vorgesehen sei bzw. angewandt würde, sei in bestimmten Fällen nicht sichergestellt, dass die Nichteinhaltung von Vorschriften unverzüglich behoben bzw. wiederholte Verstöße verhindert werden. Die Aufsichtsbehörden für den Nicht-Finanzsektor lassen aus Sicht der FATF aufgrund von fehlender Koordinierung an Schlagkraft vermissen – eine unzureichende Ausstattung erschwert die Arbeit zusätzlich und bedeutet Qualitätsmängel.
Insgesamt ist somit festzuhalten, dass der neue FATF-Länderbericht der FATF über die Geldwäscheprävention in Deutschland der BaFin als Aufsichtsbehörden für den Finanzsektor ein gutes Zeugnis ausstellt was die grundlegenden Ansätze und Arbeitsweisen anbelangt. Allerdings mahnt sie in diversen Bereichen zu einer weiteren Intensivierung der entsprechenden Bestrebungen und insbesondere zu einem generellen Übergang von zu viel Reaktivität zu mehr Proaktivität. Die Effizienz der Umsetzung der Geldwäscheregularien wird bei weitem als noch nicht ausreichend bewertet, woraus sich ein klarer Auftrag zur Verbesserung ableitet.
Das Bundesfinanzministerium hatte bereits 1 Tage vor der Veröffentlichung des Berichtsergebnisses Eckpunkte eines Konzeptes für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität und eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen in Deutschland vorgestellt. Die Pläne sehen insbesondere vor, die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde auf Bundesebene, dem Bundesfinanzkriminalamt zu bündeln. Die Botschaft der FATF schein deutlich wahrgenommen worden zu sein. Um beurteilen zu können, ob das Vorhaben der Schaffung einer neuen Bundesbehörde eine Lösung sein kann, um die von der FATF eingeforderte Behördeneffizienz zu erreichen, muss die weitere Detaillierung des Konzepts abgewartet werden. Aus unserer Sicht ist aber jedenfalls klar, dass die Aufsicht über den Nichtfinanzensektor durch den FATF-Bericht sehr stark in den Fokus gerückt ist und Veränderungen zu erwarten sind. Das wird bedeutet, dass die Verpflichteten aus dem Nichtfinanzensektor der Geldwäscheprävention größere Aufmerksamkeit schenken müssen, als das bisher in Teilen des Sektors der Fall war.