Neuigkeit –
10.12.2021
Der Countdown für die Umsetzung der EU-Whistleblowingrichtlinie läuft. Bis 17.12.2021 hätte Deutschland sie in nationales Recht umsetzen müssen.
Auch wenn dieser Termin wohl realistisch nicht mehr zu halten ist, wird das deutsche Gesetz nicht mehr lange auf sich warten lassen. In den Koalitionsvertrag ist das Thema aufgenommen und vereinbart, dass eine rechtssichere und praktikable Umsetzung erfolgen soll.
Die EU-Richtlinie setzt dabei den Mindeststandard, das heißt: Weniger geht nicht!
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten und Kommunen mit mehr als 50 Einwohnern sind nach der Richtlinie dazu verpflichtet, ein internes, vertrauliches und sicheres Hinweisgebersystem einzurichten, über das Hinweise auf Missstände kommuniziert werden können.
Bereits im Sommer diesen Jahres hat die EU-Kommission wichtige Hinweise gegeben, wie das System auszugestalten ist, wenn in einer Unternehmensgruppe mehrere Gesellschaften existieren, die mehr als 50 Beschäftigte haben.
Genügt ein zentrales Hinweisgebersystem für die Unternehmensgruppe?
Die Frage hat die EU-Kommission mit einem klaren "Nein" beantwortet. Jede Gesellschaft benötigt ein eigenes unternehmensinternes Hinweisgebersystem. Gibt es dennoch Möglichkeiten Ressourcen zu bündeln und trotzdem mit einem zentralen System zu arbeiten?
In unserem Beitrag „Whistleblowing: Aus für zentrales Hinweisgebersystem in der Unternehmensgruppe“ haben wir uns ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und zeigen Ihnen effiziente Lösungsansätze für die Praxis.