Neuigkeit –
17.3.2020
Die Corona-Krise beeinträchtigt auch in Deutschland immer weitere Teile des Wirtschaftslebens. Die flächendeckende Absage von Veranstaltungen, das allmähliche Erliegen der Reiseaktivitäten und der Rückgang der Auslandsnachfrage sind nur einige Beispiele für die deutlichen Auswirkungen, die Unternehmen in Deutschland bereits spüren.
Um diese wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus zu bekämpfen, hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Sofortprogramm aufgelegt, dass Unternehmen helfen soll, die wirtschaftlichen Herausforderungen der Pandemie zu meistern.
Ziel des Maßnahmenpaketes ist es unter anderem, den Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit sie trotz Umsatzrückgängen nicht völlig unverschuldet in Finanznöte geraten. Mit der Umsetzung der Maßnahmen hat die Bundesregierung die Förderbank KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – beauftragt. Zu diesem Zweck werden dort bestehende Programme zur Liquiditätshilfe ausgeweitet.
Im Rahmen zweier etablierter Kreditprogramme („KfW-Unternehmerkredit“ und „ERP-Gründerkredit-Universell“) werden die Bedingungen für die Inanspruchnahme gelockert und der Kreis der möglicherweise berechtigten Unternehmen wird erweitert. Hierbei werden unter anderem Haftungsübernahmen erhöht und die Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Finanzierungsinstrumente angehoben. Bei anderen Programmen wird die Zweckbindung aufgehoben, so z. B. beim „KfW Kredit für Wachstum“.
Durch das Maßnahmenprogramm wird der Bürgschaftshöchstbetrag bei den Bürgschaftsbanken auf 2,5 Millionen EUR verdoppelt.
Es ist außerdem vorgesehen, für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in so ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten, dass sie bestehende Förderprogramme nicht mehr in Anspruch nehmen können, zusätzliche Sonderprogramme aufzulegen. Diese Sonderprogramme befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren bei der EU-Kommission.
Die KfW informiert hier zu den aktuellen Bedingungen.
Da Akutsituationen schnelles Handeln und zielführende Entscheidungen verlangen, unterstützen wird Sie gerne auch kurzfristig bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und begleiten Ihre Entscheidung. Im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit aller unserer Praxisgruppen können wir für Sie außerdem schnell rechtssicher abklären, ob Ansprüche auf weitere Unterstützungsmechanismen bestehen, damit Ihr Unternehmen die Herausforderung der Krisensituation meistern kann und dabei gesund bleibt!!
Informationen zu Kurzarbeit & Co währen der Corona-Krise finden Sie hier.
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