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Neuigkeit –
2.10.2023
Die Zeiten ändern sich und die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) hat in letzter Zeit einen gewaltigen Einfluss auf die Prozesse auch in Unternehmen gehabt. Von der Automatisierung von Routineaufgaben bis zur Analyse großer Datenmengen hat KI das Potenzial, die Arbeitsweise in Unternehmen grundlegend zu verändern. Wie die Vorteile der KI genutzt werden können, ohne die rechtlichen Fallstricke zu übersehen, zeigt dieser Beitrag.
Soweit die KI nicht ausschließlich mit eigenen Inhalten arbeitet, die das Unternehmen zuvor „eingespeist“ hat, stellt sich beim Einsatz von KI immer urheberrechtliche Frage, aus welchen Fremd-Materialien die Arbeitsergebnisse erstellt werden. KI-Systeme werden oft mit großen Mengen an Daten und Vorlagen trainiert. Das können z. B. sein:
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Verwendung dieser Daten und Vorlagen keine Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzt. Gegebenenfalls müssen die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen von den Urhebern und Nutzungsberechtigten eingeholt werden. Das kann sich als schwierig erweisen.
Im Falle von urheberrechtlichen Abmahnungen trägt derjenige, der KI einsetzt, die urheberrechtliche Haftung dafür, dass die Daten und Vorlagen verwendet werden dürfen. Gegebenen können Entwickler oder Betreiber des KI-Systems haftbar gemacht werden, allerdings kann sich dieses Vorgehen in der Praxis als äußerst schwierig erweisen.
Sobald Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Plan. Das gilt ebenso, wenn ein Unternehmen KI einsetzt und hier personenbezogenen Daten betroffen sein können. Beispiele:
Wenn Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen (z. B. Abwicklung von Bestellungen und Vertragserfüllung, Einwilligung für Werbemaßnahmen, Kontaktaufnahme nach Anfragen von Kunden), dürfen sie die Daten auch mittels KI verarbeiten. Es gelten aber auch die sonstigen Grundsätze der DSGVO, die bei jeder Datenverarbeitung zu beachten sind, insbesondere:
Beim Einsatz von KI im Arbeitsumfeld sind die maßgeblichen Gesetze wie DSGVO, Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trotzdem zu beachten. Die KI muss daher so eingerichtet sein, dass die Reglungen sämtlich beachtet werden. Beispiele:
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