Webinar –

14.12.2023

Zoom

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Pflichten jetzt erfüllen und profitieren

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Kommunen und staatliche Stellen zur sofortigen Einrichtung interner Meldestellen für Hinweise auf Regelverstöße und Missstände.

Im Webinar informieren wir über die neuen Pflichten und zeigen, wie Sie die interne Meldestelle fristgerecht, kostengünstig und mit höchstem Vertrauensschutz einrichten.

Unsere erfahrenen Vertrauensanwälte erklären die Anforderungen an die Organisation und Vertraulichkeit der internen Meldestelle. Während des Webinars können Sie in die Rolle einer hinweisgebenden Person schlüpfen.

Programm

Einführung ins Hinweisgeberschutzgesetz

  • Rechtliche Hintergründe – EU-Whistleblowing-Richtlinie und deutsches Hinweisgeberschutzgesetz
  • Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
  • Anforderungen an die Bearbeitungsprozesse
  • Was sind externe Meldestellen?
  • Bedeutung des Hinweisgeberschutzes für das Arbeitsrecht
  • Sanktionen

Praktische Umsetzung und Live-Demonstration

  • Guideline zur Umsetzung der Anforderungen an internen Meldekanäle
  • Funktion eines digitalen Hinweisgebersystems am Beispiel AdvoWhistle
  • Hinweisgeberschutz = Unternehmensschutz – Warum ist die interne Meldestelle ein Schutzschild für Ihr Unternehmen?
  • Live-Demonstration einer Hinweisabgabe mit Simulation einer Hinweisbearbeitung durch die Vertrauensanwälte


KOSTENFREIE ONLINE-ANMELDUNG


Donnerstag, 14. Dezember 2023 um 11:30 Uhr

Melden Sie sich hier kostenfrei zur Teilnahme an »


Um schon vorab ein Verständnis für die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes zu gewinnen und Fragen für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde zu klären, welche wir gerne im Online-Seminar aufgreifen, finden hier hier:

Die wichtigsten Regelungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes »

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Sprechen Sie uns gerne an

Stephanie KappenStephanie Kappen

Rechtsanwältin, Partnerin,
Certified Chief Compliance Officer,
Zertifizierter Human Rights Officer

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Christian FaberChristian Faber

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rechtsanwalt, Partner,
Zertifizierter ESG-Officer

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Kompetenzen