Neuigkeit –
10.2.2020
Christian v. der Lühe beendet die Geschäftsführungstätigkeit bei der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH (MAG), welche er im Rahmen eines Restrukturierungsmandates an Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte vor 9 ½ Jahren übernommen hatte.
Die Mainzer Aufbaugesellschaft mbH ist eine der ältesten und ersten Public Private Partnerships in Deutschland. Der Gesellschafterkreis setzt sich aus einer 49,9% kommunalen Beteiligung und 50,1% privatwirtschaftlichen Beteiligung, bestehend aus zwei lokalen Banken und einem privaten Projektentwickler, zusammen.
Christian v. der Lühe war zusammen mit dem weiteren Geschäftsführer Martin Dörnemann und dem Prokuristen, Bankdirektor a.D. Wilfried Köhler, vor 9½ Jahren angetreten, die Gesellschaft zu sanieren und zu restrukturieren. Dieser Prozess wurde nun erfolgreich abgeschlossen, die Gesellschaft sodann unter Mitführung von Christian v. der Lühe erfolgreich neu am Markt positioniert. Die Geschäftsjahre 2018 und 2019 gehören zu den erfolgreichsten in der 54-jährigen Geschichte der Mainzer Aufbaugesellschaft.
In Absprache und im Einvernehmen mit den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat hat Christian v. der Lühe seine Geschäftsführertätigkeit nunmehr zum 31.12.2019 beendet. Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte dankt den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen und die Zusammenarbeit im Restrukturierungsprozess.
Christian v. der Lühe steht Mandanten und Geschäftspartnern der Kanzlei nunmehr wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Er wird weiterhin die Praxisgruppe Handels- und Gesellschaftsrecht aus nunmehr 8 Anwälten an zwei Standorten von Bette Westenberger Brink führen und selbst insbesondere im Kapitalgesellschaftsrecht, der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen sowie M&A-Prozessen und dem europäischen Wirtschaftsrecht tätig sein.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Rechtsanwalt, Senior Counsel