Veranstaltung –
17.10.2019
Das Urheberrecht begegnet uns täglich in all seinen Facetten, ob als Konsument, als Urheber oder als Anbieter urheberrechtlich geschützter Werke. In ihm spiegeln sich grundlegende Werte, wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und das Eigentum wider und es bildet nicht zuletzt für viele die Grundlage ihres wirtschaftlichen Erfolgs.
Am 06. Juni 2019 ist die im April beschlossene neue EU-Urheberrechtsrichtlinie (2019/790) in Kraft getreten und ist innerhalb der nächsten zwei Jahre in deutsches Recht umzusetzen.
Im Vorfeld des Beschlusses entbrannten heftige Diskussionen um den Inhalt dieser Richtlinie. Besonders häufig fielen die Stichworte „Uploadfilter“ und „Netzfreiheit“ und die Befürchtung, dass das ohnehin nicht selbsterklärende Rechtsgebiet des Urheberrechts nun noch undurchsichtiger gestaltet wird.
Ist das freie Internet, wie wir es kennen, bald Geschichte? Welche Bedeutung haben die neuen Regelungen für Unternehmen und Kreative?
Wir möchten die Thematik zum einen aus rechtlicher, aber auch aus Sicht der Kreativbranche beleuchten. Martin Berger, License Manager der Eins Medien GmbH mit Sitz in Mainz, wird gemeinsam mit Rechtsanwältin Almut Diederichsen die aktuelle Neuregelung der Verantwortung der Plattformbetreiber für mögliche Urheberrechtsverletzungen aus rechtlicher und praktischer Sicht darstellen.
Hierzu laden wir Sie herzlich am 17.10.2019 in unsere Kanzleiräume, Große Langgasse 1a (Eingang Kötherhofstraße 4) in Mainz ein.
In diesem Rahmen erhalten Sie die Möglichkeit, in kleiner Runde die Fragen zu dem Thema EU-Urheberrechtsreform zu stellen, deren Beantwortung für Ihren Business-Alltag besonders bedeutsam ist.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Um Anmeldung wird wegen begrenzter Teilnehmerzahl entweder per E-Mail unter events@bwb-law.de oder telefonisch unter +49 6131 2877026 bis zum 10.10.2019 gebeten.
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin