Neuigkeit –
8.5.2019
Mit Wirkung vom 02.04.2019 haben die Kanzleien Bette Westenberger Brink und Wetzling & Habel die Bildung einer Bürogemeinschaft beschlossen. Die Bürogemeinschaft ist ein weiterer Schritt der Intensivierung der Geschäftsbeziehung beider Kanzleien und soll dem Ausbau und der Vertiefung der Zusammenarbeit dienen.
Beide Kanzleien sehen in der Vereinbarung der Bürogemeinschaft eine inhaltliche und strategische Vertiefung der Zusammenarbeit. Wetzling & Habel sind spezialisiert in der Schwerpunktberatung sowie der gerichtlichen Betreuung von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen im Bereich des Arbeitsrechts. Wetzling & Habel praktiziert aktuell mit 4 Berufsträgern, wovon zwei Partner und zwei angestellte Rechtsanwälte sind.
Die Konzentration und Spezialisierung im Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung sowohl im Individual- wie auch im kollektiven Arbeitsrecht hat in den vergangenen Jahren zu einer intensiven Zusammenarbeit beider Kanzleien geführt, denn die Beratung der übrigen Schwerpunkte der Praxisgruppen von Bette Westenberger Brink, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, erfolgte durch eine gemeinsame Betreuung der Mandanten.
Für Bette Westenberger Brink stellt die Vereinbarung der Bürogemeinschaft einen deutlichen Ausbau und eine signifikante Verstärkung der Praxisgruppe Arbeitsrecht dar. Das Arbeitsrecht bei Bette Westenberger Brink wird aktuell im Wesentlichen über die Niederlassung Erfurt abgedeckt, in Mainz wurde bis zur Vereinbarung der Kooperation das Arbeitsrecht lediglich durch einen Partner abgedeckt.
Mit dem strategischen Zusammenschluss der beiden Kanzleien wird die gemeinsame Praxisgruppe Arbeitsrecht deutlich ausgebaut, das Dienstleistungsangebot insbesondere an mittelständische und große Unternehmen sowie institutionelle Mandanten deutlich verstärkt und erweitert. Bette Westenberger Brink und Wetzling & Habel sind damit in der Lage, im Schwerpunktbereich Arbeitsrecht gemeinsame Aktivitäten auch am Standort Mainz zu bündeln und über beide Standorte Mainz und Erfurt zugleich über den gemeinsamen Marktauftritt ein qualifiziertes Dienstleistungspaket anbieten zu können.
Beide Kanzleien sehen in der Vereinbarung der Bürogemeinschaft eine Intensivierung ihrer Zusammenarbeit, die ein weiteres Zusammenwachsen beider Kanzleien in der Zukunft ausdrücklich einschließt.