Neuigkeit –

8.1.2025

Bette Westenberger Brink ernennt Nils Jennewein zum Partner

Bette Westenberger Brink hat Nils Jennewein zum Jahreswechsel zum Partner ernannt. Die Partnerschaft verstärkt sich damit in dem strategisch wichtigen Kompetenzfeld "Verwaltung und Compliance."

Nils Jennewein ist seit 2019 als Rechtsanwalt bei Bette Westenberger Brink tätig und ist seit 2023 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seine Expertise liegt im Öffentlichen Recht und Vergaberecht, wobei er insbesondere öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren unterstützt.

Mit seiner umfassenden Erfahrung im Kommunalrecht, Beihilferecht und Heilberufsrecht berät Herr Jennewein Unternehmen, Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen.

Wir sind überzeugt, dass Herr Jennewein als Partner unsere Kanzlei bereichern und unseren Mandanten weiterhin pragmatische und rechtssichere Lösungen bieten wird. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zukunft und die Fortsetzung unserer erfolgreichen Zusammenarbeit.

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Nils JenneweinNils Jennewein

Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Rechtsanwalt, Partner

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