Publikation –
21.5.2018
In Zeiten boomender Bauwirtschaft und damit einhergehender Knappheit von Grundstücken hat auch die Bedeutung von gewerblichen Immobilientransaktionen stark zugenommen.
Bei ehemaligen Industrie- oder gewerblich genutzten Flächen ist Vorsicht geboten, da dort aufgrund von früherer gefahrträchtiger Nutzungen mit Altlasten gerechnet werden muss. Charakteristisch für Altlasten ist dabei, dass diese, wenn sie zu Tage treten, zu relativ aufwendigen und kostenträchtigen Sanierungsmaßnahmen mit Risiken für die Beteiligten führen können. Umso entscheidender ist eine sorgfältige Risikoanalyse einerseits und eine darauf angepasste vertragliche Haftungsverteilung andererseits.
Hierüber informieren Almut Diederichsen und Raphaela Di Prato in ihrem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Immobilienrecht.
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin