Das Vergabe- und Beihilferecht gehört zu einem der bedeutendsten Rechtsgebieten, mit denen sich Auftraggeber befassen müssen. Zu unseren Mandanten zählen nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Empfang von Fördermitteln, auch im europa-rechtlichen Kontext, zur Einhaltung u.a. von Vergabe- und Haushaltsrecht verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden können.
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