Veranstaltung –
3.2.2023
Es ist wieder Zeit für einen persönlichen Austausch rund um arbeitsrechtliche Themen und Netzwerkpflege. Wir werden uns hierbei mit Themen zum Arbeitnehmerdatenschutz in der operativen Personalarbeit befassen.
Die anwaltliche Beratungspraxis zeigt, dass die Themen des Datenschutzes insbesondere in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unsere Runde beginnen werden wir mit einem Update zur zwischenzeitlich vollständig veröffentlichten Entscheidung des BAG zur Zeiterfassung, sowie mit den Auswirkungen des zum 01.01.2023 für die Arbeitgeber verpflichtende gewordenen Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bringen Sie aber auch gerne Ihre aktuellen Fragestellungen zur Diskussion mit. Trotz der nur begrenzt möglichen Teilnehmerzahl haben wir noch wenige offene Plätze.
Nutzen Sie die Möglichkeit des Austauschs!
Wir freuen uns auf Sie.